Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SERVICE•point IT (05-2018)

1. Allgemeines

Der Verkauf, oder die Lieferung unserer Ware erfolgt nur aufgrund der nachstehenden allgemeinen Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichende Bedingungen und Abmachungen bedürfen zur Gültigkeit ausnahmslos unserer schriftlichen Gegenbestätigung. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Die dem Käufer hiermit zur Kenntnis gebrachten AGB gelten auch für etwaige weitere Leistungen und Lieferungen des Verkäufers an den Käufer. Software ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn, sie sind nachweislich fehlerhaft. Die Beweispflicht liegt beim Kunden. Für Irrtümer, Preisschwankungen, Druck- und Tippfehler übernehmen wir keine Haftung.


2. Angebot und Kaufpreis

Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird bei Rechnungen gesondert ausgewiesen. Grundsätzlich liegen die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise zugrunde. Für Nachbestellungen gelten ebenfalls die gültigen Preise am Tage der Auftragserteilung.


3. Umfang und Lieferpflicht

Abbildungen und Angaben über unsere angebotenen Produkte sind für die Ausführung des Auftrags nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Bezieht sich das Geschäft auf Geräte oder sonstige Gegenstände, die einer technischen Weiterentwicklung unterliegen, so sind wir berechtigt den jeweils neusten Typ des betreffenden Gerätes oder Gegenstandes zu liefern. Es berechtigt den Käufer nicht vom bestehenden Auftrag zurückzutreten. Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig; jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.


4. Lieferzeit und Lieferungshindernisse

Lieferzeiten können nur annähernd gemacht werden und gelten daher nicht als verbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Käufer nicht von seiner Abnahmeverpflichtung, bei erheblicher Überschreitung ist der Käufer verpflichtet, uns eine angemessene, mindestens 4 Wochen dauernde Nachfrist zu stellen. Erst danach berechtigt es den Käufer vom Vertrag zurückzutreten. Bei Teillieferungen bezieht sich das Rücktrittsrecht nur auf die ausstehenden Waren und nicht auf den gesamten Auftrag. Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen jeder Art und Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer entbinden uns nach unserer Wahl von der Verpflichtung zur Lieferung oder berechtigen uns, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. In allen Fällen sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.


5. Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware von uns auf den Besteller über. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf ausdrückliche Anweisung und zu Lasten des Bestellers. Die Lieferung wird durch uns auf billigste Art durchgeführt und ebenfalls zu Lasten des Bestellers. Trifft eine Sendung beschädigt ein, so hat der Empfänger zur Wahrung seiner Ersatzansprüche den Schaden sofort festzustellen und durch den Lieferanten bescheinigen zu lassen, um die versicherungsrechtlichen Ansprüche geltend zu machen.


6. Sachmängel

Unbeschadet vorangehender Käuferpflichten bei Eintreffen einer beschädigten Sendung müssen alle Reklamationen unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Warenempfang, bei uns schriftlich eingehen. Andernfalls erlischt jeder Anspruch. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Später als 2 Monate nach der Lieferung können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Danach gilt nur noch die vom Hersteller vorgegebene Garantiezeit ab Kaufdatum. Sofern eine Reklamation anerkannt wird, bleibt es uns vorbehalten, die Mängel entweder durch Nacharbeit zu beseitigen oder Ersatz für die fehlerhaften Stücke zu liefern. Weitere Ansprüche wegen Sachmängel, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, können nicht geltend gemacht werden.


7. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgten ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, einschließlich Zinsen, Kosten und sonstige Nebenforderungen uns gegenüber getilgt hat und alle in Zahlung gegebenen Schecks und Wechsel, einschließlich Nebenforderungen eingelöst sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.


8. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich binnen 7 Tagen nach Warenerhalt zahlbar. Skontoabzug gewähren wir nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit uns. Ein Skontoabzug ist unzulässig soweit Kaufpreisforderungen aufgrund noch älterer fälliger Rechnungen unbeglichen sind. Schecks und Wechsel sind grundsätzlich nicht skontoabzugsfähig, da der direkte Barzahlungsverkehr durch Einlösung überschritten wird.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel und Schecklagen, ist für beide Teile Minden.

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  1. Datenschutzverordnung


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